FALLEN FÜR VERBRAUCHER

        
Zum Beispiel: 
Beispielrechnungen

Wer heute eine kapitalbildende gemischte Lebensversicherung abschließt, der hat natürlich keine Ahnung, was er in 30 Jahren ausbezahlt bekommt. Geht gar nicht. Kein Devisenhändler weiß, wo der Dollar in einer Woche steht. Kein Aktienanalyst kann mit Sicherheit sagen, wo der DAX im nächsten Jahr steht. Selbst die 5 Weisen, Deutschlands führende Volkswirtschaftsprofessoren, haben in der Regel keine Ahnung, mit wie viel Arbeitslosigkeit, Wachstum oder Inflation wir im nächsten Jahr rechnen müssen.

Doch Versicherungsvermittler legen ihren Kunden Beispielrechnungen vor. In 30 Jahren bringt genau dieser Vertrag exakt 121.389,08 EURO Ablaufleistung. Im Kleingedruckten steht, dass es auch mehr oder weniger sein kann. Also 84.464,04 EURO? Oder 187.038,04 EURO? Niemand weiß das. Wie viel in 30 Jahren bei einer Lebensversicherung herauskommt, hängt nur davon ab, wie erfolgreich der Lebensversicherer mit dem Geld der Kunden in den nächsten 30 Jahren arbeitet. Nur traut sich niemand, dem Kunden genau das zu sagen.

Was macht man also? Man legt dem Kunden eine Beispielrechnung vor. Möglichst, ohne ihm zu sagen, was das eigentlich ist. Nämlich nichts anderes als die Hochrechnung der Gewinnbeteiligung des aktuellen Geschäftsjahres auf die nächsten 20 oder 30 Jahre. Als Zukunftsinformation, Prognose oder gar Versprechen blanker Unsinn. Interessant lediglich als Information darüber, wo heute die Gewinnbeteiligung eines Lebensversicherers steht.

Unseriöse Informationen für den Kunden? Selbst dem Branchenverband GDV ist die Vorgehensweise wohl nicht mehr geheuer. Und so wird an neuen Mustern für die Beispielrechnungen gearbeitet, um sie den Mitgliedsfirmen und ihren Vermittlern zu empfehlen. Der Markt reinigt sich. Doch jetzt kommt der große Rückschlag: Das Internet.

Hier ist nun erst Recht die ganz einfache Wahrheit gefragt. Bloß keine Informationen für den Leser über mehr als drei Sätze - er könnte ungeduldig zum nächsten Informationsanbieter abspringen. Man sehnt sich nach dem Niveau von Boulevardzeitungen zurück. Die würden es vielleicht noch schaffen, dem Leser die Notwendigkeit von Ratings zu erklären.

Im Internet hingegen feiern die ominösen Beispielrechnungen ihre wundersame Wiedergeburt. Reihenweise wird die Hochrechnung der aktuellen Gewinnbeteiligungen von Lebensversicherern als Informationen über deren Leistungsfähigkeit in der Zukunft gefeiert. Derartige Hitparaden sind vielerorts ein Renner. Im Internet werden damit sogar Versicherungen verkauft.

Kleiner Trost für Verbraucher: Viele dieser virtuellen Versicherungsvermittler treten im Netz mit dem Eindruck auf, sie würden für den Kunden das beste Angebot per Computer herausfischen. Wer auftritt wie ein Versicherungsmakler, der haftet auch so. Siehe Sachwalterurteil des BGH von 1985. Wenn Sie bei virtuellen Versicherungsmaklern unbedingt Versicherungen abschließen wollen, so sollten Sie sich unbedingt alle aufklärenden Informationen und Fragen ausdrucken und besonders gut aufheben. Ihr Anwalt wird sich freuen, wenn er für den Prozess wegen Falschberatung genug Material in Händen hält...