Die FamilienhinrichterWird
hierzulande die wirtschaftliche Krise diskutiert, so redet man über zu
hohe Löhne, Sozialabgaben, Steuern und ein erdrückendes System vom Bürokratie
und Vorschriften. Auch die demografische Katastrophe rückt langsam ins
Bewusstsein, wenn auch die ökonomischen Folgen von Kinderfeindlichkeit
und schlechter schulischer Ausbildung der Kinder kaum registriert werden.
Ein bislang nur juristisch und sozialwissenschaftlich interessierendes
Thema entzieht sich vollständig der ökonomischen Diskussion:
Scheidungen. Wenn
jede dritte Ehe in Deutschland scheitert und mindestens jede zweite
Scheidung unfriedlich verläuft, so hat mindestens jeder zehnte
Leistungsträger in diesem Land gute Chance, mindestens einige Jahre lang
einen Rosenkrieg zu erleben, der Leistungsfähigkeit und Motivation in die
Nähe der Nulllinie katapultiert. Besonders übel wird es, wenn
Unterhaltszahlungen den Druck von Steuern und Sozialabgaben so verstärken,
dass gutverdienende Hochleister ein Leben am Rande des Existenzminimums führen
müssen. Die
Chancen dafür sind hoch. Denn Scheidungsopfer machen in der Regel zwei
schwere Denkfehler. Sie glauben, in einem Rechtsstaat zu leben. Und sie
unterstellen, dass Familienrichter dank einer guten Ausbildung so
professionell arbeiten wie ihre Opfer. Sitzen sie dann aber vor einer
Richterin, die im Unterhaltsverfahren Verbindlichkeiten in der Gewinn- und
Verlustrechnung sucht, dann ist es oft schon zu spät. Familienhinrichter
müssen Juristen sein, um Paragrafen richtig anwenden zu können. Ökonomen,
um eine sachgerechte wirtschaftliche Trennung vollziehen zu können. Pädagogen
und Psychologen, um sachgerecht beurteilen zu können, was dem Wohl des
Kindes entspricht. Doch tatsächlich findet anwendungsorientierte
Ausbildung außerhalb der Paragrafenwelt praktisch nicht statt. Hat sich
ein Familienhinrichter auf eigene Initiative so weitergebildet, dass er
Umsatz nicht für einen Tanzschritt hält, hätte er aber kaum noch Zeit,
professionelle Arbeit abzuliefern. Denn selbst ein gutwilliger
Familienhinrichter kann heute Scheidungen nur noch am Fließband
abwickeln, weil seine Kollegen die Scheidung für leistungsunwillige,
konsumorientierte Ehepartner äußerst attraktiv gemacht haben. „Reich
durch Scheidung“ titelte jüngst die Zeitschrift Bunte. Sie
haben es recht einfach: Kind schnappen und abhauen. Klappt bei
Kleinkindern gut, denn sie werden praktisch automatisch den Müttern
zugesprochen. Bei größeren Kindern reicht es, ordentlich Druck zu machen
und Fakten zu schaffen, damit sie bekunden, bei der Mutter leben zu
wollen. Auch wenn die wahre Meinung der Kinder eine völlig andere ist.
Hat man erst die Kinder, so ist üppiger Unterhalt sicher. Eigentlich
ist das strafbar. Kindesentziehung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung, Nötigung,
Kindesmisshandlung und Prozessbetrug. In jedem Rechtsstaat würden das für
mindestens drei bis fünf Jahre Knast reichen. Doch kaum ein deutscher
Polizist wird eine Strafanzeige überhaupt nur aufnehmen. Denn an seiner
Polizeischule lernt er den Unfug, Kindesentziehungen seien für Mütter
nur strafbar, wenn sie die Gören ins Ausland schaffen. Ansonsten hätten
Mütter Sonderrechte. Strafanzeigen gegen diese Polizisten wegen
Strafvereitelung im Amt werden von der Staatsanwaltschaft ohne Ermittlung
eingestellt. Renommierte Strafrechtkommentatoren wundern sich, warum diese
Straftaten gegen Kinder praktisch nicht verfolgt werden. In der Kriminalitätsstatistik
werden sie erst gar nicht separat aufgeführt. Was
Polizei und Staatsanwalt nicht verfolgen, ignoriert der Familienhinrichter.
Der Täter hat Erfolg. Und Kinder lernen von Familienhinrichtern: Wer die
Regeln bricht, gewinnt. Das Ergebnis dieser Verantwortungslosigkeit landet
oft wenige Jahre später vor den Jugendstrafkammern. Der hohe Anteil von
Scheidungskindern an jugendlichen Kriminellen spricht Bände. Von
Pisa haben die Familienhinrichter sicherlich schon gehört. Mancher wird
im Urlaub den schiefen Turm besichtigt haben. Aber die gleichnamige Studie
der OECD, die das Desaster im Wissenstand unserer Kinder im
internationalen Vergleich offenbart, haben die Herrschaften in den
schwarzen Roben sicherlich weniger oft gelesen als italienische Reiseführer.
Erst
recht wohl kaum das Kapitel, in dem der enge Zusammenhang zwischen
sozialer Stellung der Eltern und Fähigkeiten der Kinder beschrieben ist.
Klare Sache: Wer im Leben viel geschafft und erreicht hat, musste sich dafür
zwangsläufig eine Menge Kenntnisse und Fähigkeiten aneignen. Und ist
daher leicht in der Lage, diese Kenntnisse und Fähigkeiten an seine
Kinder, auch schon im Alltag, weiterzugeben. Zum Vorteil der Kinder, die
es damit im Leben leichter haben. Aber auch zum Vorteil der Gesellschaft,
denn so gehen diese Kenntnisse und Fähigkeiten nicht verloren. Ein
Argument für die sorgerechtliche Verhandlung? Im Gegenteil: Wer so
argumentiert, läuft eher Gefahr, sich eine Zurechtweisung von der
Richterbank wegen Beleidigung des Prozessgegners einzufangen. Und so
landen die Kinder überwiegend bei dem Elternteil, der weniger Kenntnisse
und Fähigkeiten zu transferieren hat. Dem anderen Elternteil bleibt häufig
nur das Zahlen und die Feriengestaltung. Falls der Kontakt, begünstigt
durch Untätigkeit der Familienhinrichter, nicht völlig zerstört wird.
Der schulische Absturz von Scheidungskindern hat sicherlich nicht nur
psychische Ursachen... Abgesehen
von sozialen und psychischen Folgen hat dieser schulische Absturz natürlich
gewaltige wirtschaftliche Folgen, über die man durchaus auch einmal
nachdenken darf. Denn Kenntnisse, Fähigkeiten und Persönlichkeitsstärke
unserer Kinder sind das Fundament der Wirtschaftskraft von morgen, von der
Renten, Kassenbeiträge und Staatsausgaben einschließlich der
Schuldentilgung finanziert werden müssen. Nehmen
wir einmal ein zehnjähriges Mädchen als Beispiel. Vor der Trennung ist
sie auf klarem Gymnasialkurs mit guten Chancen, anschließend eigen
akademischen Abschluss zu erreichen. In 15 Jahren, nach Ende von Gymnasium
und Uni, dürfte sie 40 Jahre lang jährlich im Schnitt 100.000 €
verdienen. Also ein Lebensarbeitseinkommen von rund
4.000.000 €. Kommt sie durch die Trennung der Eltern vom
Gymnasialkurs ab, so bringt ein ordentlicher Realschulabschluss vielleicht
noch ein Lebensarbeitseinkommen von 1.500.000 €. Stürzt sie gar auf
schwaches Hauptschulniveau ab, dürfte sich bei den heute schon sichtbaren
Folgen der Globalisierung kein nennenswertes Lebensarbeitseinkommen
ergeben. Allein dieses Kind könnte durch die Trennung der Eltern im
schlimmsten Fall 4 Mio. € verlieren. Nun
geht nicht jedes Kind aufs Gymnasium, nicht jedes Kind stürzt so
dramatisch ab. Nimmt man statt 4.000.000 € pro Scheidungskind nur ein
durchschnittliches Risiko für das Lebensarbeitseinkommen von 250.000 €
(also nur 6.250 € pro Arbeitsjahr) an, so würde sich für die 170.256
minderjährigen Kinder, die allein im Jahre 2003 Scheidungskinder wurden,
ein Schadenvolumen von über 42,5 Mrd. € errechnen. Umgerechnet auf alle
Scheidungskinder wäre man bei der gigantischen Schadensumme von 750 Mrd.
€. Inhaber volkswirtschaftlicher Leerstühle können das gern genau
nachrechnen. Aber
vielleicht reicht schon die Besinnung auf ethische Werte. Ehe und Familien
sollen ja bekanntlich unter dem besonderen Schutz von Statt und Verfassung
stehen. Doch, um Kindern das Elternhaus zu nehmen, reicht eine einfache
Willenserklärung. Wer eine Imbissbude eröffnen möchte, braucht hingegen
ein Gesundheitszeugnis. Wer ein Auto fahren will, einen Führerschein. Wer
ein Kind abtreiben lassen will, der braucht einen Beratungsschein. Das wäre
doch was: Wer eine Ehe mit minderjährigen Kindern scheiden lassen will,
braucht einen familientherapeutischen Beratungsschein...
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